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Cyber Security

Beim Thema IT-Sicherheit mit Beratung von TCH-Support auf der sicheren Seite

Setzen Sie beim Thema IT-Sicherheit auf die umfassende und kompetente Beratung von TCH-Support. Dieses Unternehmen mit Sitz in München berät schon seit vielen Jahren Unternehmen in Sachen IT-Sicherheit, Datenschutz und Systemadministration und bietet maßgeschneiderte Lösungen wie individuelle Webseiten und -shops. Gegenwärtig stehen Unternehmen vor einer neuen Herausforderung: NIS-2. Dabei handelt es sich um die Richtlinie für Netz- und Informationssystemsicherheit (NIS), die sich zum Ziel gesetzt hat, ein hohes gemeinsames Cyber-Security-Niveau in der EU zu etablieren. Auf EU-Ebene ist NIS-2 bereits seit 2023 in Kraft. Bis 17. Oktober 2024 ist diese Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Die NIS-2-Richtlinie gibt Mindeststandards vor, allerdings können die einzelnen Mitgliedsländer auch strengere Vorschriften erlassen. In Deutschland sollen nur zertifizierte Informations- und Kommunikationstechnik(IKT)-Produkte und -Dienste genutzt werden dürfen. Wir halten uns kontinuierlich auf dem aktuellen Stand, sodass sie auch in allen Fragen rund um das NIS-2-Umsetzungsgesetz bestens beraten sind und bezüglich Ihrer Daten-Sicherheit und auch der Ihrer Kunden bestmöglichen Schutz vor Risiken genießen können. Im Folgenden informieren wir Sie ausführlich über unser Portfolio im Allgemeinen und die NIS-2-Richtlinie im Besonderen. Sie erfahren unter anderem, wen NIS-2 betrifft, welche konkreten Anforderungen es an Sie und Ihr Unternehmen stellt und welche Geldstrafen Sie damit vermeiden können.

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Inhalt:

Premium-Service – schließlich geht es um Ihr Unternehmen

Bei TCH-Support genießen Kunden einen auf ihre spezifischen Bedürfnisse ausgerichteten Service rund ums Thema Cyber-Security und Datensicherheit. Dieser Premium-Service umfasst Beratung und Support in allen Fragen zu EDV, Cybersecurity, Digitalisierung, Datenschutz und Systemadministration. Auf Wunsch bietet TCH-Support auch Schulungen in individuell festgelegten Schwerpunkten. Dabei können sich Unternehmen auf langjährige Erfahrung ebenso verlassen wie auf Insiderwissen aus verschiedenen Branchen und Vereinen. Die Betrachtungsweise erfolgt grundsätzlich ganzheitlich, denn jedes Unternehmen und jeder Verein haben ganz individuelle Strukturen und sind als ein Organismus zu betrachten. Aus einem Zusammenspiel mehrere Faktoren erarbeitet TCH-Support professionelle und einzigartige digitale Strategien für Sichtbarkeit und Erfolg. TCH-Support hat es sich zur Aufgabe gemacht, seine Kunden zu ermächtigen, alle ihre Prozesse ideal zu organisieren und ihre Strategie zukunftsfähig auszurichten und Veränderungsprozessen rechtzeitig zu begegnen. Eine solche Veränderung ist etwa auch die NIS-2-Richtlinie, die in diesem Jahr auch in Deutschland umzusetzen ist.

Ein paar Worte zur NIS-2-Richtlinie

Der Aktualität halber, wollen wir kurz darauf eingehen, was die NIS2-Richtlinie ist und für wen sie gilt. Diese Richtlinie soll die Cyber- und Informationssicherheit von Unternehmen und Institutionen regeln und vereinheitlichen. Die EU-Mitgliedsstaaten müssen die NIS-2-Richtlinie bis 17. Oktober 2024 in nationales Recht überführen. NIS-2 enthält strengere Anforderungen an Cyber-Security in verschiedenen Bereichen. Unternehmen und Organisationen müssen sich mit den Themen Cyber-Risikomanagement, Geschäftskontinuität, Kontrolle und Überwachung und den Umgang mit Zwischenfällen beschäftigen. Durch NIS-2 erhöht sich auch die Zahl der Organisationen, die diese Richtlinie umsetzen müssen. Die Themen Cyber-Sicherheit und -Resilienz werden damit auch auf die Agenden der breiten Masse der Unternehmen gesetzt. Strengere Haftungsregeln für die Geschäftsleitungen sind darin auch aufgeführt. Durch die Androhung höherer Sanktionen nimmt der Durchsetzungsdruck zu. Wir sind Ihr kompetenter Partner für die Bewältigung der gestiegenen Anforderungen und bieten Ihnen in jedem Bereich passgenaue Lösungen an, selbstverständlich auch in puncto NIS2.

Wer muss jetzt handeln, weil ihn NIS-2 betrifft?

Von NIS-2 betroffen sind öffentliche und private Einrichtungen in 18 Sektoren mit mindestens 50 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz und einer Jahresbilanz von mindestens 10 Millionen Euro. Darüber hinaus gibt es weitere Sektoren, die unabhängig von ihrer Größe betroffen sind, wie zum Beispiel Teile der digitalen Infrastruktur, der öffentlichen Verwaltung, alleinige Anbieter und KRITIS. Zu den Sektoren mit einer hohen Kritikalität gehören die Bereiche
- Energie
- Verkehr
- Bankwesen
- Finanzmarktinfrastrukturen
- Gesundheitswesen
- Trinkwasser
- Abwasser
- Digitale Infrastruktur
- Verwaltung von IKT-Diensten (B2B)
- öffentliche Verwaltung
- Weltraum
Zu den weiteren kritischen Sektoren gehören:
- Post- und Kurierdienste
- Abfallbewirtschaftung
- Produktion, Herstellung und Handel mit chemischen Stoffen
- Produktion, Verarbeitung und Vertrieb von Lebensmitteln
- Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
- Anbieter digitaler Dienste
- Forschung

Was müssen die betroffenen Sektoren tun?

IT-Sicherheit ist ein weites Feld und ebenso wie zur NIS2-Richtlinie gehören viele Bereiche zum Risiko-Management für Cyber-Sicherheit. Ziel aller IT-Security-Maßnahmen ist es, Schwachstellen in der IT-Infrastruktur gegen Bedrohungen möglichst zu härten. Die NIS2-Richtlinie ist lediglich eine Reaktion von staatlicher Seite, um auf die in den vergangenen Jahren gestiegene Anzahl an Cyberbedrohungen zu reagieren – viele dieser Anforderungen haben unsere Kunden dank unserer Beratung in Sachen IT-Sicherheit ohnehin längst erfüllt. Im Folgenden zeigen wir Ihnen einige Themenfelder auf, bei denen Sie sich auf unseren Consulting-Service verlassen können.

Konzepte für Risikoanalyse und Sicherheit für Informationssysteme

Für das Erstellen von Konzepten für Risikoanalyse und Sicherheit für Informationssysteme bedarf es einer strukturierten und methodischen Vorgehensweise. Von der Bestandsaufnahme aller Informationssysteme (wichtige Assets, Daten und Ressourcen) über Risikobewertung und -analyse hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit, Auswirkungen und Priorität bis zur Festlegung von Sicherheitszielen. Auf Basis der Sicherheitsziele entwickeln wir Sicherheitsmaßnahmen, -richtlinien und -verfahren, die klare Anweisungen enthalten. Schließlich sind noch die Implementierung und Überwachung sowie die Steigerung des Sicherheitsbewusstseins Ihrer Mitarbeiter etwa durch Schulungen entscheidend. Jobs, darin sind sich AI- / KI-Experten einig, werden durch die neue Technologie verschwinden, doch viele neue werden auch entstehen. Jobs, von denen wir bislang nicht ahnen konnten, dass es sie einmal geben wird. Auch neue Ausbildungsberufe werden entstehen, neue Studiengänge, und das alles in einem rasanten Tempo. Seien Sie dabei und gestalten Sie diesen Wandel aktiv mit.

Prävention, Erkennung und Bewältigung von Sicherheitsvorfällen

Die effektive Prävention, Erkennung und Bewältigung von Sicherheitsvorfällen erfordert kontinuierliche und koordinierte Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Abteilungen und Interessengruppen innerhalb Ihres Unternehmens bzw. Ihrer Organisation, die wir hier beispielhaft veranschaulichen wollen. Zur Prävention von Sicherheitsvorfällen sind etwa die Implementierung von Sicherheitsrichtlinien und -verfahren einschließlich beispielsweise Zugriffskontrollen und Passwortrichtlinien, der Einsatz von Hardware wie Firewalls oder auch die Aktualisierung und das Patch-Management von Systemen und Software nötig. Für die Erkennung von Sicherheitsvorfällen benötigen Sie etwa Sicherheitsüberwachungssysteme zur Echtzeitüberwachung von Netzwerkaktivitäten, Benutzeraktivitäten und Logdateien. Um Sicherheitsvorfälle zu bewältigen bedarf es etwa eines Incident Response Plans (IRP) mit klaren Verfahren und Verantwortungen, eines IRP-Teams, Reaktionsvermögens (etwa zur raschen Isolierung betroffener Systeme, Sammlung forensischer Beweise und Behebung von Sicherheitslücken) sowie einer umfassenden Nachbereitung und Bewertung des Vorfalls. Mit den Security-Consulting-Lösungen von TCH-Support sind Sie dabei in den besten Händen.

Business Continuity (z. B. Back-up-Management) und Krisenmanagemen

Business Continuity und Krisenmanagement im Bereich Cyber-Sicherheit zielen darauf ab, die Widerstandsfähigkeit Ihres Unternehmens gegenüber Cyber-Bedrohungen zu stärken und sicherzustellen, dass Sie auch unter widrigsten Umständen wie bei Störungen oder Unterbrechungen ihre betriebliche Kontinuität aufrechterhalten können. Dies erfordert proaktive Planung, Vorbereitung und Reaktion auf potenzielle Sicherheitsvorfälle, um die Auswirkungen zu minimieren und den Geschäftsbetrieb zu schützen. Ein Beispiel dafür wäre etwa Back-up-Management, das verhindern soll, dass wichtige Daten nach einem Cyber-Angriff gelöscht werden. Hinzu kommen beim Thema Business Continuity Punkte wie die Sicherung kritischer Systeme, die Einrichtung redundanter Infrastruktur, die Einführung von Notfallwiederherstellungsplänen und die Schulung von Mitarbeitern. Beim Krisenmanagement helfen wir Ihnen mit unserem Security-Consulting etwa bei der Erstellung von Plänen und Verfahren zur schnellen Identifizierung, Reaktion und Bewältigung von Cyber-Angriffen, Datenschutz-Verletzungen oder anderen sicherheitsrelevanten Vorfällen.

Sicherheit in der Lieferkette

Denken Sie beim Thema Cyber-Security auch immer an den Schutz Ihrer Lieferkette. Unser Security-Consulting hilft Ihnen bei der Implementierung entscheidender Sicherheitsmaßnahmen in der Lieferkette, sodass Sie das Risiko von Cyber-Angriffen, Datenschutzverletzungen und anderen sicherheitsrelevanten Vorfällen minimieren und die Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit Ihrer Produkte und Dienstleistungen sicherstellen können. Beispiele hierfür sind etwa robuste Lieferantenmanagementsysteme, einschließlich Due Dilligence und Bewertungen von Lieferanten vor der Vertragsunterzeichnung sowie regelmäßige Überprüfungen und Audits während der Vertragslaufzeit. Ebenso lassen sich mögliche Schwachstellen und Risiken in einer Risikobewertung identifizieren – einschließlich Bedrohungen wie Datenverlust, Lieferkettenunterbrechungen und Cyber-Angriffe. Fragen Sie uns nach unseren Lösungen im Bereich Cyber-Security. Wir unterstützen Sie gerne.

Sicherheit bei Einkauf, Entwicklung und Wartung der IT-Systeme

Auch die Schaffung von Cyber-Security bei Einkauf, Entwicklung und Wartung Ihrer IT-Systeme erfordert eine umfassende und proaktive Herangehensweise. Zu den bewährten Praktiken zählen etwa Audits und Due Dilligence bei der Auswahl der Lieferanten und Dienstleister, die Einbeziehung von Sicherheitsanforderungen in Vertragsvereinbarungen und die Evaluierung von Produkten und Lösungen, was den Einkauf angeht. Für die Entwicklung Ihrer IT-Systeme sollten Sie auf ein sicherheitsorientiertes Design achten, regelmäßig Sicherheitsbewertungen und Penetrationstests durchführen und Ihre Entwickler gezielt in den neuesten Sicherheitspraktiken und -technologien schulen. Ein robustes Patch-Management, Monitoring und Incident Response sind Möglichkeiten für die Wartung Ihrer IT-Systeme für eine maximale Cyber-Security.

Bewertung und Wirksamkeit der Maßnahmen

Wenn Sie sich um Cyber-Security bemühen, wollen Sie auch wissen, ob Ihre Maßnahmen wirksam sind. Auch hierbei unterstützen wir Sie mit unserem Security-Consulting nach bestem Wissen und Gewissen. Gemeinsam können wir etwa Sicherheitsaudits und -überprüfungen durchführen, um sicherzustellen, dass Ihre Sicherheitsmaßnahmen den aktuellen Best Practices und Standards entsprechen. Im Zuge dessen lassen sich potenzielle Schwachstellen oder Compliance-Verstöße identifizieren. Auch Penetrationstests und Vulnerability Scans, die Überwachung von Sicherheitsergebnissen und Incident Response zählen zu den Werkzeugen einer Bewertung der Maßnahmen. Zudem helfen wir Ihnen dabei, ihre Cyber-Security-Maßnahmen regelmäßig mit Branchenstandards, Best Practices und Peer-Organisationen zu vergleichen und so rasch festzustellen, wie Sie im Vergleich zu anderen abschneiden und wo Sie eventuell noch Verbesserungspotenzial haben.

Cyberhygiene (z. B. Updates) und Schulungen in Cybersicherheit>

 

Unter Cyberhygiene versteht man Praktiken und Verhaltensweisen, die die Sicherheit und Integrität von Computersystemen, Netzwerken und Daten gewährleisten. Genauso wie körperliche Hygiene dazu beiträgt, unseren menschlichen Organismus gesund zu erhalten, kann man Hygiene in Sachen Cyberspace betreiben, um Sicherheitsrisiken zu minimieren und sich effektiv vor Cyberangriffen zu schützen. Gerne schulen wir Ihre Mitarbeiter auch dafür. Themen der Cyberhygiene sind unter anderem Passwortmanagement, Softwareaktualisierungen, Datensicherung, Phishing-Prävention, ein gesteigertes Sicherheitsbewusstsein, Geräte- und Netzwerksicherheit, Zugriffskontrolle, Risikomanagement und mehr. Dieser Punkt ist bei Ihnen gerade ein Thema? Dann kommen Sie auf uns zu, um Ihre Sicherheit zu maximieren und sich vor potenziellen Bedrohungen zu schützen.

Kryptografie und ggf. Verschlüsselung

 

Kryptografie und ggf. Verschlüsselung sind effektive Methoden, um etwa sensible Daten zu schützen, die Integrität von Informationen zu gewährleisten, die Authentizität von Benutzern und Systemen zu überprüfen und den Schutz vor Abhörversuchen und Datenschutzverletzungen zu verbessern. Über Kryptografie lässt sich die Identität von Benutzern, Geräten und System überprüfen und somit sicherstellen, dass diese legitim sind. Dies geschieht oft durch den Einsatz von digitalen Zertifikaten, Schlüsselpaaren und Authentifizierungsprotokollen. Zudem sind Kryptografie und Verschlüsselung ein Mittel, um Compliance-Anforderungen und Datenschutzbestimmungen wie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu erfüllen. Kryptografie dient auch der Sicherung von Zugriffskontrollen, denn durch sie erhalten nur autorisierte Nutzer Zugriff auf Daten und Systeme. Sie haben Fragen zu dieser Thematik? Dann wenden Sie sich gerne an unser Security-Consulting-Team.

Personalsicherheit, Zugriffskontrolle und Asset Management

 

Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir eine professionelle, einzigartige und individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmte Strategie, so dass Sie sichtbar und erfolgreich bleiben. Sie sind interessiert? Dann treten Sie gerne mit uns in Kontakt. Wir freuen uns, Ihnen bald die Vorteile der KI aufzeigen zu können, die Sie richtig vorwärtsbringen.

Multi-Faktor-Authentifizierung oder kontinuierliche Authentifizierung

 

Multi-Faktor-Authentifizierung ist ein Beispiel von vielen sowie, die Cyber-Security zu stärken, indem sie den Zugriff auf sensible Ressourcen besser absichern und die Wahrscheinlichkeit von unbefugten Zugriffen und Datenschutzverletzungen reduzieren. Es handelt sich dabei um zusätzliche Sicherheitsebenen, die es Angreifern erschweren, Zugriff zu erhalten, selbst wenn diese über gestohlene Zugangsdaten verfügen. Was aber ist der Unterschied? Bei der Multi-Faktor-Authentifizierung müssen Nutzer sich nicht nur mit einem Passwort oder einer PIN, sondern auch mit mindestens einem weiteren Faktor authentifizieren (z. B. Einmalpasswort, Fingerabdruck, biometrisches Merkmal), sodass das Risiko von unbefugtem Zugriff erheblich reduziert wird. Die kontinuierliche Authentifizierung überwacht den Benutzerkontext und das Verhalten in Echtzeit und überprüft so kontinuierlich, ob der Benutzer tatsächlich autorisiert ist. Gerne bieten wir Ihnen auch für die Anforderungen der Cyber- und Informationssicherheit unsere Beratung an.

Gesicherte Sprach-, Video- und Textkommunikation

 

Achten Sie in Ihrem Unternehmen beim Thema Cyber-Security auch auf eine gesicherte Sprach-, Video- und Textkommunikation. Zu den Möglichkeiten, wie Sie das erreichen können zählen etwa die Verwendung von verschlüsselten Kommunikationsplattformen, die Implementierung sicherer Authentifizierungsmechanismen, die Verwendung sicherer Netzwerke, die Aktualisierung von Software und Anwendungen, Überwachung und Incident Response, Datenschutz und Compliance, um ein paar Oberbegriffe zu nennen. Gerne bieten wir Ihnen hier unsere Beratung und umfänglichen Services an, damit Ihr Unternehmen fit für alle Herausforderung der IT-Sicherheit wird.

NIS2-Richtlinie: Was sind die Aufgaben der Geschäftsführung?n

 

Was sieht aber nun konkret der Gesetzgeber als Aufgaben für die Geschäftsführung in einem Unternehmen oder einer Organisation vor, wenn es um die Umsetzung der neuen NIS-2-Richtlinie geht? Zum einen muss er die Umsetzung der Cyber-Security-Maßnahmen überwachen und haftet für Verstöße. Zum anderen muss er an entsprechenden Schulungen teilnehmen. Um das Risiko einer Geldstrafe zu minimieren, bieten wir unseren Kunden in sämtlichen Bereichen der Cyber-Security und insbesondere in Bezug auf die NIS-2-Richtlinie an.

… und was, wenn es zu erheblichen Sicherheitsvorfällen kommt?

 

Im Fall von erheblichen Sicherheitsvorfällen sind Sie als Geschäftsführung in einem von der NIS-2-Richtlinie betroffenen Unternehmen oder einer Organisation verpflichtet, innerhalb von 24 Stunden ab Kenntnis eine Frühwarnung an die zuständige Behörde abzusetzen, innerhalb von drei Tagen einen ausführlichen Bericht vorzulegen und nach einem Monat einen Fortschritts-/Abschlussbericht.

Der Druck zu handeln nimmt stetig zu – handeln Sie jetzt mit TCH-Support

 

Durch in Aussicht gestellte Geldstrafen nimmt der Druck für Sie als Geschäftsführer in ihrem Unternehmen oder in Ihrer Organisation zu, die NIS-2-Richtlinie zu erfüllen. Dabei und bei allen anderen Fragen rund um Ihre IT-Sicherheit stehen wir von TCH-Support unseren Kunden mit Rat und Tat zur Seite. Der Vollständigkeit halber wollen wir Ihnen im Folgenden kurz erläutern, was der Gesetzgeber von sogenannten wesentlichen Einrichtungen und wichtigen Einrichtungen hinsichtlich behördlicher Aufsicht und Geldstrafen vorsieht

Behördliche Aufsicht und Geldstrafen: das gilt für „wesentliche Einrichtungen

 

Die „wesentlichen Einrichtungen“ stehen unter proaktiver Aufsicht (regelmäßige Sicherheitsprüfungen) und müssen bei Verstößen mit Geldstrafen von einem Höchstbetrag von mindestens 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Umsatzes rechnen. Lassen Sie es erst gar nicht so weit kommen und setzen Sie in Sachen Cyber-Security auf unseren Service..

Behördliche Aufsicht und Geldstrafen: das gilt für „wichtige Einrichtungen

 

Unter „wichtige Einrichtungen“ fallen große Unternehmen sowie mittlere Unternehmen. Sie unterliegen einer sogenannten reaktiven Aufsicht nach Hinweisen auf Verstöße (also gezielte Sicherheitsprüfungen). Geldstrafen bei Verstößen liegen bei einem Höchstbetrag von mindestens 7 Millionen Euro oder 1,4 % des weltweiten Umsatzes. Damit es erst gar nicht so weit kommt, treten sie in Kontakt mit unserem Service und heben Sie Ihre Cyber-Security auf ein aktuelles NIS-2-Richtlinien.Level. .

Wir sind TCH-Support – sturmerfahrene Kapitäne auf den Wogen des Cyberspace

 

Gemeinsam mit TCH-Support bringen Sie Ihr Unternehmen oder Ihre Organisation in puncto Cyber-Security auf NIS-2-Richtlinien-Format und umfahren dank professioneller Beratung sämtliche Klippen, die das Meer an IT-Sicherheits-Anforderungen im Allgemeinen bereithält. Wir sorgen für ein Maximum an Informationssicherheit und ein Minimum an Risiken, das ist der Anspruch unserer umfangreichen Services. Sie sind interessiert an einer umfassenden, kompetenten und ehrlichen Beratung in dieser rauen See auch auf hochspeziellem Terrain?

Lassen Sie uns gemeinsam auch Ihr Schiff wieder in ruhige Gewässer schaukeln

 

Treten Sie mit uns in Kontakt und profitieren Sie von unseren Services. Vom Datenschutz bis hin zu Komplettlösungen in Sachen NIS-2-Richtlinie. Unsere Kunden vertrauen unserem Know-how gerade auch in schwierigen Gewässern schon seit vielen Jahren und wir haben bisher noch jedes Unternehmens-Schiff in einen sicheren Hafen gebracht, wenn ringsherum der Legislativ-Sturm wütete. Lassen Sie uns mit in Ihr Boot und gemeinsam in ruhige Gewässer schaukeln, lange bevor Sie der Sturm erfassen könnte. Der beste Zeitpunkt für den neuen Kurs ist jetzt!