Hinweisgeberschutzgesetz - "extern" outgesourcte interne Meldestelle
Eine quasi „externe Meldestelle“ (in Form einer extern outgesourcten internen Meldestelle) zur Hinweisgeberschutzgesetz-Umsetzung ist das neueste Angebot von TCH-Support für alle Unternehmen mit mehr als 49 Mitarbeitern. Bis 17. Dezember 2023 müssen diese das Hinweisgeberschutzgesetz – bzw. das Gesetz zum Schutz von Whistleblowern – umgesetzt haben, sonst drohen hohe Bußgelder. Hinweisgeber sollen ihre Verstöße-Meldung auch anonym abgeben können. Mit der externen Meldestelle können Sie das Hinweisgeberschutzgesetz professionell und selbstverständlich im Einklang mit der Justiz umsetzen – ein Service, den wir Ihnen gerne bieten.
Inhalt:
- TCH-Support liefert
- Ab 50 Mitarbeitern ist Meldestelle für Hinweisgeber zwingend nötig
- Fachkunde: mit TCH-Support in den besten Händen
- Absolute Professionalität in Sachen Datenschutz
- Hilfe zur Selbsthilfe? Wir beraten Sie gerne
- Hintergrund: Whistleblowergesetz
- TCH-Support – Ihr professioneller Partner in allen Datenschutzfragen
- Erfahrung und Feingefühl für Ihre Bedürfnisse
- Vereinbaren Sie noch heute einen Termin
- Der direkte Draht zu uns: info@tch-support.com
TCH-Support liefert
Im Hinweisgeberschutzgesetz ist festgelegt, dass sich Hinweisgeber aussuchen können müssen, ob sie sich an eine interne oder eine externe Meldestelle wenden wollen, wenn es um Informationen geht, die Missstände und Gesetzes-Verstöße im Betrieb oder im Wettbewerb aufzeigen und beheben helfen sollen. Während interne Meldestellen direkt bei Ihnen vor Ort eingerichtet werden, gibt es auch externe Meldestellen, an die sich Hinweisgeber wenden können, wie etwa das Bundesamt für Justiz, die BaFin oder das Bundeskartellamt. Auch anonyme Meldungen müssen ermöglicht werden.
Ihre „externe“ Meldestelle für Hinweisgeber
Gerne bieten wir uns als Ihre extern outgesourcte interne Meldestelle für Hinweisgeber an. Dabei können sich Hinweisgeber direkt an uns wenden (auch anonym) und wir übernehmen die nötigen weiteren Schritte.
Hinweisgeberschutzstelle zum monatlichen Fixpreis
Wir sorgen dafür, dass Sie sich weiterhin voll und ganz auf Ihr Geschäft konzentrieren können. Ganz einfach, indem wir Ihnen anbieten, für Sie als „externe“ interne Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz zu fungieren. Zum monatlichen Festpreis.
Ab 50 Mitarbeitern ist Meldestelle für Hinweisgeber zwingend nötig
Im Zuge des Hinweisgeberschutzgesetzes sind Unternehmen ab einer Anzahl von 50 Beschäftigten verpflichtet, einen digitalen Meldekanal zur Aufdeckung von Verstößen intern wie extern an Meldestellen des Bundes, des Landes oder auch externer Anbieter zu etablieren. Unternehmen mit mehr als 49 Mitarbeitern müssen dieses Hinweisgeberschutzgesetz bis 17. Dezember 2023 umsetzen, ansonsten drohen hohe Bußgelder.
Hinweisgeberschutzstelle wird extern professionell gemanagt von TCH-Support
Wir versichern Ihnen, dass wir Ihre Hinweisgeberschutzstelle hier bei TCH-Support professionell 100 % seriös und auf Wunsch auch für anonyme Hinweisgeber handeln. Zudem bieten wir Entscheidungsvorlagen für die Geschäftsführung. Diesen Service bieten wir Betrieben mit einer Größe von bis zu 250 Mitarbeitern. Erforderlich dafür ist für uns ein Ansprechpartner in Ihrem Unternehmen.
Fachkunde: mit TCH-Support in den besten Händen
Gregor Ortega erfüllt die Anforderungen nach §§ 15 Abs. 2, 25 Abs. 2 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und hat die entsprechende Fachkunde für die Beauftragte/den Beauftragten der Meldestelle.
Absolute Professionalität in Sachen Datenschutz
Das Hinweisgeberschutzgesetz erfordert absolute Professionalität in Sachen Datenschutz. Daher ist TCH-Support auch genau der richtige Partner für die Umsetzung einer externen Stelle für Meldungen.
TCH-Support bietet eine sehr hohe Qualifikation
In Sachen Datenschutz kennen wir bei TCH-Support uns aus, denn er ist eines unserer Hauptstandbeine, wenn es um unsere Service-Leistungen geht.
TÜV-zertifizierter Datenschutzauditor
Mit einem TÜV-zertifizierten Datenschutzauditor verfügen wir bei TCH-Support über tiefes Fachwissen im Bereich Datenschutz und Datensicherheit. Wir kennen uns aus in allen relevanten Datenschutzgesetzen und -vorschriften, Best Practices im Datenschutzmanagement und können Datenschutzrisiken identifizieren und bewerten.
TÜV-zertifizierter Datenschutzbeauftragter
Unser TÜV-zertifizierter Datenschutzbeauftragter ist qualifiziert für sämtliche Datenschutzanforderungen in Betrieben. Zum Know-how zählen umfassende Kenntnisse des Datenschutzrechts, einschließlich der relevanten Datenschutzgesetze und -verordnungen wie beispielsweise die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Europa. Gregor Ortega hat auch den Master of Science – verliehen durch die Technische Universität München.
Hilfe zur Selbsthilfe? Wir beraten Sie gerne
Neben der Einrichtung einer externen internen Meldestelle bieten wir Ihnen gerne auch eine Beratung für die Umsetzung einer Meldestelle für Hinweisgeber (Beratung erfolgt im Rahmen der gesetzlich erlaubten Möglichkeiten. Keine Rechtsberatung).
Hintergrund: Hinweisgebergesetz
Das HinSchG in Deutschland ist ein Bundes-Gesetz, das dazu dient, Hinweisgeber zu schützen. Hinweisgeber (oder auch Whistleblower) sind Personen, die Informationen über rechtswidrige Handlungen oder Missstände in Organisationen oder Unternehmen offenlegen, oft aus ethischen oder öffentlichen Interessen. Das HinSchG, offiziell das „Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern“, trat am 16. Juli 2021 in Kraft. Es setzt die EU-Richtlinie 2019/1937 um, die Mindeststandards für den Schutz von Hinweisgebern in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union festlegt. Das Gesetz schafft einen rechtlichen Rahmen zum Schutz von Hinweisgebern beim Melden eines Hinweises auf rechtswidriges Verhalten und regelt verschiedene Aspekte, einschließlich Meldekanäle: Das Gesetz verlangt von Unternehmen und Behörden, sichere Meldekanäle für Hinweisgeber einzurichten, damit diese ihre Informationen vertraulich und geschützt übermitteln können.
Wie kam es zum Whistleblowergesetz?
Das Whistleblowergesetz in Deutschland und auf EU-Ebene, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), entstand als Reaktion auf die Notwendigkeit, den Schutz von Hinweisgebern zu stärken und die Meldung von Missständen zu fördern. Faktoren wie Skandale und Enthüllungen in den vergangenen Jahren, die in Europa und weltweit öffentlich bekannt wurden, haben dazu beigetragen. Darunter Missstände wie Korruption, Steuerhinterziehung, Umweltvergehen und Verletzungen der Privatsphäre. Diese Enthüllungen zeigen die Bedeutung von Whistleblowern bei der Aufdeckung solcher Missstände auf und führen zu verstärktem Druck auf die Politik, um den Schutz von Hinweisgebern zu verbessern. Die zwei bedeutendsten Whistleblower sind beide in Gefangenschaft beziehungsweise im Exil, weil sie in ihren Heimatländern durch das Melden von Missständen mit der Todesstrafe oder lebenslangen Haftstrafen rechnen müssen.
TCH-Support – Ihr professioneller Partner in allen Datenschutzfragen
Wir arbeiten seit dem Jahr 2010 an den beiden Standorten München und Berlin und verfolgen ein Ziel: Wir wollen unsere Kunden digital nachhaltig erfolgreich machen. Dabei haben wir von Anfang an auf strenge Prinzipien gesetzt – eine Strategie, die erfolgreich ist. Unseren hohen Qualitätsstandards messen wir deshalb so eine große Bedeutung zu, weil wir finden, dass unsere Kunden nur das Beste verdienen.
Erfahrung und Feingefühl für Ihre Bedürfnisse
Von uns bekommen Sie beides: langjährige Erfahrung UND Feingefühl für Ihre individuellen Bedürfnisse. Durch diese Verbindung haben wir uns einen Namen gemacht bei vielen Unternehmen vom Kleingewerbe über mittelständische Unternehmen bis hin zu Vereinen. Setzen Sie auf unser Know-how in Sachen Datenschutz, Systemadministration, Webseiten und -shops. Gerne beraten wir Sie umfassend im Hinblick auf alle digitalen Herausforderungen im Alltag in Ihrem Betrieb oder Verein.
Vereinbaren Sie noch heute einen Termin
Es ist nicht mehr viel Zeit, Ihrer „externen“ internen Meldestelle für Meldungen (Verstöße, Missstände, Fälle für die Justiz) einen kompetenten Ansprechpartner zu geben: TCH-Support unterstützt Sie mit Erfahrung und großer Expertise bei der Einrichtung dieser externen Meldestelle vor dem Stichtag 17. Dezember 2023. Weitere Meldestellen sind in Einrichtungen des Landes bzw. Bundes (z. B. Bundesamt für Justiz), die allerdings für spezifische Meldungen zuständig sind und nicht das ganze Spektrum an Meldungen abdecken. Treten Sie noch heute mit uns in Kontakt! Wir beraten Sie gerne.